Kommunalwahl 08: Ich hab’ da mal ne Frage:

Wie jetzt? Ist in Lübeck alles anders, oder habe ich in der Schule grad gefehlt? In Deutschland wird nach dem D’Hondschen Höchstzahlverfahren {Klickst Du hier} gewählt und das wird 1. auf der Homepage von Lübeck {klickst Du hier} bestätigt und ist meiner Meinung im GG beim Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung festgeschrieben! ???

Ehrlich – ich will jetzt niemand angreifen, aber was da bei HL-Live geschrieben steht versteh ich nicht:

Rechtlich geprüft werden muss noch das Verfahren der Vergabe der Bürgerschaftssitze. Das Wahlamt hatte Grünen und BfL je ein weiteres Ausgleichsmandat verweigert, das ihnen nach dem Verhältnis zustehen würde. Die Stadt sieht die Zahl der möglichen Sitze überschritten. Die Anzahl der weiteren Sitze dürfe das Doppelte der Mehrsitze nicht übersteigen. Die SPD errang bei der Wahl vier Mehrsitze. Grüne und BfL gehen deshalb davon aus, dass bis zu acht weitere Sitze an andere Parteien vergeben werden können. Die Stadt verteilte inklusive SPD nur acht Plätze. {kompletter Text -klickst Du hier}

Darf die das? Die Stadt meine ich. — Oder besteht da beim Kommunalwahlrecht ein anderes Reglement? Hanserecht?

Ich meine diese Frage ernst und hoffe auf eine Erklärung ….

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