
Vom 05. bis zum07.06. findet wieder das Hafenfest “An der Untertrave” statt und damit ist die Straße dann wieder gesperrt hier die Sonderregelung ……
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Sonderregelung für die Lübecker Untertrave zwischen Engelsgrube und Beckergrube
Wegen des Lübecker Hafenfestes, das vom 5. bis 7. Juni 2009 stattfindet, muss die Straße „An der Untertrave“ zwischen Engelsgrube und Beckergrube wie folgt für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden:
- Donnerstag, 4. Juni, 20 Uhr bis Freitag, 5. Juni 2009, 5 Uhr: Aufbauphase – nur Anliegerverkehr ist zugelassen.
- Freitag, 5. Juni, 16 Uhr bis Montag, 8. Juni, 4 Uhr: Vollsperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr. Lediglich am Sonnabend, 6. Juni von 2 bis 11 Uhr und am Sonntag, 7. Juni von jeweils 2 bis 10 Uhr ist Anliegerverkehr zugelassen.
- Die Zufahrt für die Anwohner der Fischergrube wird über die Bierspünderstraße gewährleistet. Dafür wird die Einbahnstraßenregelung in der Böttcherstraße zwischen Bierspünderstraße und Fischergrube umgedreht.
Quelle:Pressedienst Lübeck
