Zum Fall „Verwendung von explosiven Stoffen im Unterricht“ an einer Waldorfschule teilt das Bildungsministerium in Kiel heute (11. Januar) mit:
Sowohl für öffentliche Schulen als auch für Privatschulen wie die Waldorfschulen gelten die „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht“, die von der Kultusministerkonferenz herausgegeben worden sind. Diese Richtlinien enthalten unter anderem genaue Anweisungen für den Umgang mit „explosionsgefährlichen Stoffen und Mischungen“. Die Richtlinien sind auch veröffentlicht im Bildungsportal unter www.bildung.schleswig-holstein.de, Unterpunkte „Schulrecht“, „Sicherheit im Unterricht“.
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